Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Tipp des Tages - Archiv    Rechtstipp: Schwerbehinderung - Ohne «ri...

Rechtstipp: Schwerbehinderung - Ohne «richtigen» Befund gibt es keine Erhöhung

20.01.2023

Ein Schwerbehinderter, der seit Jahren an einer Sehstörung leidet, für die weder ein psychisch-neurologischer noch ein organischer Befund vorliegt, kann keine Erhöhung des Grades der Behinderung durchsetzen. Die Verordnung schreibt für eine Feststellung eines Behinderungsgrades zwingend vor, dass ein solcher Befund über die Funktion des Auges vorliegen muss. (BSG, B 9 SB 4/21 R)

Mit Freunden teilen