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Rechtstipp: Schmerzensgeld - Wenn zwei Rentner in den Ring steigen...

21.01.2022

Auch wenn sich ein 71-jähriger Rentner durch die lärmende Arbeit eines 88-jährigen Nachbarn an einer Kreissäge im gemeinsamen Wohnhof gestört fühlt (er konnte eine Fußballübertragung im Fernsehen nicht in Ruhe schauen), muss der Fußballfan Schadenersatz und Schmerzensgeld zahlen, wenn der Nachbar die Arbeit trotz verbaler Aufforderung nicht einstellt - und er ihm daraufhin mit einem Knüppel auf den Kopf und auf das Ohr schlägt und ein "Ringkampf" zwischen den beiden entsteht. Beißt der Angreifer den Nachbarn außerdem ins Ohr und verdreht er ihm die Nase, so muss er dafür zahlen. Auch wenn die lauten Arbeiten aus dem Gebot der nachbarschaftlichen Rücksichtnahme hätten eingestellt werden sollen, rechtfertige diese "Provokation" nicht die Gewaltanwendung. Der Verletzte beklagte mehrere verschiedene Prellungen und Schürfungen von Stirn bis zur Hüfte - und erhielt dafür einen Schmerzensgeldbetarg in Höhe von 800 Euro zugesprochen. (AmG Frankfurt am Main, 32 C 105/21)

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