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Rechtstipp: Schadenersatz - Kommt eine Prothese abhanden, muss das Krankenhaus schnell handeln

21.10.2021

Muss ein Patient vor einer Operation in einem Krankenhaus seine Zahnprothese in einen speziellen Behälter legen, und fehlt diese später bei den persönlichen Sachen, die er - schließlich auf der Station angekommen - zurückbekommt, so muss das Krankenhaus für eine zügige Abhilfe sorgen. Verweist die Versicherung des Krankenhauses auf die gesetzliche Krankenversicherung des Mannes, wirft sie ihm zu Unrecht ein Mitverschulden vor, und vergehen drei Monate, ehe der Mann eine - aus eigener Tasche bezahlte - neue Prothese erhält, so muss die Versicherung neben dem Preis für eine neue Prothese Schmerzensgeld zahlen. 500 Euro gab es dafür, dass der Mann bei der Nahrungsaufnahme drei Monate lang auf weiche Kost beschränkt war. Dadurch war seine Lebensqualität stark beeinträchtigt. (AmG Nürnberg, 19 C 867/21)

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