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Rechtstipp: Reiserecht/Verbraucherrecht - Ein "übergreifender" Streik ist vorhersehbar

13.12.2021

Ist ein Flug (hier ging es um die Strecke Salzburg-Berlin) wegen eines Streiks des Kabinenpersonals gestrichen worden, so haben die Fluggäste Anspruch auf die Entschädigungszahlung nach der Europäischen Fluggastrechte-Verordnung. (In diesem Fall sind es 250 €.) Die Airline kann nicht argumentieren, bei der Arbeitsniederlegung habe ein „außergewöhnlicher Umstand“ vorgelegen, so dass sie nicht zahlen müsse, und sie sei unabwendbar gewesen, weil nicht damit zu rechnen gewesen sei, dass ein Streik bei der Muttergesellschaft (hier der Lufthansa) auch auf andere Konzernteile übergreife (hier auf die „Tochter“ Eurowings). Die Solidarität unter dem Kabinenpersonal sei sehr wohl vorhersehbar gewesen. Die Airline könne „nicht behaupten, sie habe keinerlei Einfluss auf diese Maßnahmen“ gehabt. (EuGH, C 613/20)

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