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Rechtstipp: Reiserecht - Zahlt die Airline zu schnell, zahlt sie zweimal
Kommt es nach einem annullierten Flug zum Streit zwischen den Fluggästen und der Airline, so geht es oftmals um die Erstattung von Ticketpreisen, die Kunden immer wieder einfordern müssen. In einem Fall vor dem Amtsgericht Bremen zahlte die Fluggesellschaft zwar zügig - allerdings an den falschen Adressaten. Sie hatte an den Fluggast gezahlt, der einen Hin- und Rückflug von Bremen nach Istanbul gebucht hatte, die annulliert wurden. Der Kunde hatte seinen Anspruch auf Rückzahlung des Ticketpreises (knapp 830 €) an ein Fluggastrechteportal abgetreten, das der Fluggesellschaft diese Abtretung anzeigte und Rückzahlung des Ticketpreises verlangte. Die Airline zahlte umgehend – jedoch an den Fluggast. Der Betreiber des Portals klagte gegen die Airline auf Rückzahlung des Ticketpreises - und das zu Recht. Die Fluggesellschaft muss den Ticketpreises (nochmal) erstatten. Durch die Zahlung an den Kunden war der Anspruch nicht erloschen. Das Portal muss Zahlungen an den Fluggast nach der Abtretungsanzeige nicht gegen sich geltend lassen. (AmG Bremen, 9 C 321/20)