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Rechtstipp: Reiserecht - Wer nicht gegen Hotelregeln verstoßen will, darf dafür nicht bestraft werden

07.02.2024

Hat eine Familie in einem Hotel auf Rhodos keine Chance, eine Poolliege zu ergattern, weil sie sich an die ausgeschilderten Verhaltensregeln hält, und Liegen nicht mit einem Handtuch bereits abends oder vor dem Frühstück "reserviert" (im Gegensatz zu vielen anderen Gästen), so kann das ein Reisemangel darstellen, den der Reiseveranstalter zu entschädigen hat. Das gelte jedenfalls dann, wenn weder die Leitung noch das Personal des Hotels auf die Beschwerden der Familie reagiert. Der Veranstalter kann sich nicht aus der Verantwortung nehmen, indem er der Familie vorwirft, dass sie nicht ihrerseits auch gegen die Regeln verstoßen und sich an dem "friedlichen Wettrennen" beteiligt habe - zumal sie keine Sanktionen zu befürchten hatte. Auch musste die Familie nicht zur Selbsthilfe greifen und sich mit den anderen Gästen anlegen. Der Veranstalter musste 15 Prozent des Tagesreisepreises der ab der erstmaligen Rüge der Familie betroffenen Tage als nachträgliche Reisepreisminderung bezahlen (was hier rund 320 € ausmachte). (AmG Hannover, 553 C 5141/23)

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