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Rechtstipp: Reiserecht - Ein "französisches Bett" ist kein Doppelbett

14.03.2024

Bucht eine dreiköpfige Reisegruppe ein Dreibettzimmer, und finden die drei vor Ort in dem Zimmer zwei Betten vor, die jeweils 1,40 Meter breit sind, so entspricht das nicht der vertraglichen Vereinbarung. Sie können den Reisepreis nachträglich mindern. Das gelte jedenfalls dann, wenn sich das Hotel selbst mit fünf "Sonnen" bewertet. In einem solchen Hotel dürfe mit einem Schlafplatz für jeden (erwachsenen) Reisenden von mehr als 70 Zentimeter Breite gerechnet werden. (AmG Hannover, 471 C 6110/23)

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