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Rechtstipp: Reiserecht - Deutschland durfte Condor unterstützen

11.07.2022

Leistet die Bundesrepublik Deutschland einer Fluggesellschaft (hier: Condor) finanzielle Beilhilfe (hier in Höhe von 380 Millionen €), um sie vor negativen Auswirkungen der Insolvenz des Mutterkonzerns (hier: Thomas Cook) zu schützen, so verstößt das nicht gegen EU-Recht. Das hat der Europäische Gerichtshof in einem Fall entschieden, in dem sich die irische Airline Ryanair als Konkurrent von Condor gegen die Beihilfe auflehnte. In der finanziellen Unterstützung sei kein Verstoß gegen EU-Recht zu erkennen. Dass die finanziellen Schwierigkeiten Condors auf der Liquidation von Thomas Cook beruhten, stand der Genehmigung der Beihilfe durch die EU nicht entgegen. Ryanair sei es nicht gelungen, nachzuweisen, dass die finanziellen Probleme von Condor nicht hauptsächlich auf die Insolvenz von Thomas Cook zurückzuführen seien. Ryanair hatte vorgebracht, die Krise bei Condor sei durch eine willkürliche Kostenverteilung innerhalb des Konzerns entstanden. (EuGH, T-577/20)

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