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Rechtstipp: Reiserecht - Airbnb muss Auskunft geben

20.07.2022

Airbnb und vergleichbare Anbieter solcher Internetplattformen, auf denen Touristen möblierte Wohnungen von Privat statt Hotelzimmer mieten können, sind verpflichtet, der Stadt steuerliche Auskünfte über ihre Geschäfte mit den Touristen dort zu geben. Das Argument, dass die Übermittlung solcher In-formationen gegen das Unionsrecht und insbesondere gegen den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs verstoße, zog nicht. Eine derartige Vorschrift über die Steuerauskünfte sei mit dem freien Dienstleistungsverkehr in der Union vereinbar, so die Richter am Europäischen Gerichtshof. Denn eine solche Verpflichtung, über bestimmte Geschäfte in der Beherbergungsbranche Auskunft geben zu müssen, gelte für alle Dienstleister in dieser Branche - unabhängig vom Niederlassungsort und Art und Weise der Vermittlung. Daher sei die Regelung nicht diskriminierend. Auch den Einwand von Airbnb, stärker von der Vorschrift betroffen zu sein, ließ der EuGH nicht gelten. Eine stärkere Betroffenheit sei nur auf die höhere Zahl von Geschäften sowie auf den größeren Marktanteil zurückzuführen. (EuGH, C-674/20)

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