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Rechtstipp: Reisepreisminderung - Weniger Speisen wegen Corona ist normal

02.12.2021

Kommt es an einem Urlaubsort wegen der Corona-Pandemie zu einem eingeschränkten Speiseangebot am Büffet, so haben Reisende, die damit nicht einverstanden sind, keinen Anspruch auf Reisepreisminderung. In dem konkreten Fall ging es um eine Frau, die mit ihrem Freund eine Pauschalreise nach Mexiko absolviert hatte und später monierte, dass am Urlaubsort nicht alle sechs Restaurants geöffnet waren - und das Buffetangebot eingeschränkt. Sie verlangte eine nachträgliche Reisepreisminderung – vergeblich. Die durch die Corona-Pandemie bedingten Einschränkungen gehören zum allgemeinen Lebensrisiko. Es handele sich bei der Pandemie nicht um eine reisespezifische Gefahr. Die Situation sei für alle Beteiligten neu und überfordernd gewesen – grade, wenn (wie hier im März 2020) die Reise zu Beginn der Pandemie stattgefunden habe. (AmG Hannover, 552 C 7861/20)

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