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Rechtstipp: Profifußballverein muss Beiträge an Unfallversicherung abführen

01.03.2022

Ein Profifußballverein hat nicht das Recht, sich von bestimmten Beitragszahlungen zur gesetzlichen Unfallversicherung mit der Begründung befreien lassen, der Club sei „gemeinnützig“. Das gelte jedenfalls dann, wenn das Finanzamt ihn als körperschaftssteuerpflichtig eingestuft hat. Ist die Erste Herrenmannschaft des Vereins körperschaftssteuerpflichtig und nicht gemeinnützig, so gilt das auch für die Beiträge zur Berufsgenossenschaft. Ein Anspruch auf Befreiung (hier ging es insbesondere um die Anteile an den „Rentenlasten“) besteht nicht. (BSG, B 2 U 12/20 R)

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