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Rechtstipp: Private Berufsunfähigkeitsversicherung: Klauseln müssen transparent sein

12.07.2024

Macht eine private Berufsunfähigkeitsversicherung die Beitragshöhe von einem gesundheitsbewussten Verhalten abhängig, so muss sie die Kriterien dafür transparent halten. Tut sie das nicht, so sind die Vertragsklauseln unwirksam. In dem konkreten Fall ging es um einen so genannten Telematik-Tarif, wonach die Versicherten eine Smartphone-App nutzen und dort an einem »Vitality Programm« teilnehmen sollten. Durch Bewegung, Sport oder Arztbesuche sollten Punkte gesammelt werden und der dadurch zu erreichende »Vitality Status« wirkte sich (auch) auf die Höhe der Versicherungsprämien aus. Wird aus dem Vertrag jedoch nicht klar, nach welchen Maßstäben die »Modifikation der Überschussbeteiligung« (und damit letztlich die Berechnung der Beiträge) durchgeführt wird, so ist die Klausel nicht anwendbar. Auch die Tatsache, dass die Versicherung automatisch von einem nicht gesundheitsgerechten Verhalten ausgeht, wenn das Smartphone keine Daten übermittelt, ist unzulässig. Denn so würden dem Versicherten technische oder andere Fehler angelastet, für die sie gar nicht verantwortlich sind. (BGH, IV ZR 437/22)

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