Steuertipp: Haushaltsnahe Dienstleistung - Ein Notrufsystem zählt nicht
Steuertipp: Kindergeld - Eine Beschädigtenrente dient nicht dazu, den Lebensunterhalt zu sichern
Rechtstipp: Penetrantes Falschparken kann teuer werden
Parkt ein Senior sein Auto in einer engen Wohnstraße permanent und „trotz guten Zuredens durch ein Gericht“ gegenüber der Ausfahrt des auf der anderen Straßenseite wohnenden Nachbarn (der dadurch große Mühe hat, in seine Einfahrt aus- und einzufahren), so muss er seinem Nachbarn eine in einem zu dem Thema bereits geschlossenen Vergleich festgelegte Vertragsstrafe zahlen. (Ihm wurde zugebilligt jeden Tag fünfmal für bis zu 10 Minuten seiner eigentümlichen Parkgewohnheit nachzugehen. Für etwaige Verstöße über diese Anzahl hinaus wurde eine Vertragsstrafe in Höhe von 150 Euro vereinbart.) Weil der ältere Herr weiterhin mehrere Dutzend Male „falsch“ parkte, wurden insgesamt 9.300 Euro fällig. (OLG Dresden, 6 U 580/22)