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Rechtstipp: Ordnungsgeld - Falsch verstandene Tierliebe darf untersagt werden

07.01.2022

Wirft eine Frau regelmäßig Lebensmittel aus dem Fenster auf ihr Garagendach, um damit Tauben und andere Vögel zu füttern, so kann ihr das (unter Androhung eines Ordnungsgeldes) untersagt werden, wenn sich herausstellt, dass dadurch Nachbargrundstücke verschmutzt werden (die Tiere haben die Lebensmittel auch in die umliegenden Gärten verschleppt). Außerdem wurde bekannt, dass in einem Garten Schildkröten lebten, die durch den Verzehr der „verschleppten Speisen“ krank werden können. Bei den Fütterungen handele es sich um „falsch verstandene Tierliebe“, die die Frau aufgeben müsse. (LG Frankenthal, 2 S 199/20)

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