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Rechtstipp: Nachbarrecht - Straßenlärmpegel muss ausgehalten werden

03.02.2022

Legt ein Wohnungseigentümer Tonaufnahmen vor, auf denen Geräusche zu hören sind, die eine Nachbarin verursacht (unter anderem Schreie und andere laute Äußerungen), so kann er sie nicht auf Unterlassung verklagen, wenn der Lärm aus der Wohnung der Frau nicht größer ist als der Lärm, der bei geöffnetem Fenster von der Straße aus in die Wohnung des Mannes dringt. Er kann den Störungen entgehen, indem er einfach das Fenster schließt. Das gelte umso mehr dann, wenn die Frau wegen einer psychischen Erkrankung zeitweise ihr Verhalten nicht steuern kann. (LG Frankfurt am Main, 2-13 S 88/20)

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