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Rechtstipp: Nachbarrecht - Manchmal kann ein Zutrittsrecht erzwungen werden

15.07.2024

Will ein Grundstückseigentümer anbauen, und muss er dafür zunächst ermitteln, wo genau die Grenze zu einem Nachbarn verläuft (hier gab es keinen amtlichen Lageplan), so muss der Nachbar des Bauherrn es zulassen, dass ein Ingenieur, der die Vermessung vornehmen soll, sein Grundstück betritt und auch in die Wohnung muss. Zwar sei die Wohnung des Nachbarn »grundgesetzlich unverletzt«. Jedoch sei die (kurze) Störung zu dulden. Denn ohne die Vermessung könne die geplante Baumaßnahme nicht durchgeführt werden, wodurch dem Grundstückseigentümer ein »wesentliches Recht an seinem Eigentum genommen wird«. (BGH, V ZR 199/21)

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