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Rechtstipp: Mietrecht - Für die Zeit der Sanierungsarbeiten zahlt der Vermieter die Ersatzwohnung

30.08.2024

Beseitigt der Vermieter einen Wasserschaden in einer Mietwohnung, so muss er dem Mieter eine Ersatzwohnung bezahlen, in die der Mieter für die Zeit der Sanierungsarbeiten gezogen ist. Das gilt auch für die Zeiten, in denen nach Abschluss der Arbeiten Trocknungsgeräte angeschlossen sind, die »nicht zumutbare Geräusche« verursachen. Bei dem Ersatz für Verpflegung und Nebenkosten ist zu berücksichtigen, ob der Mieter eigene Aufwendungen erspart. (AmG Reutlingen,1 C 239/21)

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