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Rechtstipp: Mietrecht: Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist während eines Streits unglaubwürdig

08.01.2024

Streitet sich ein Mieter mit seinem Vermieter über eine Mieterhöhung, und flattert dem Mieter während des laufenden Rechtsstreits (der sich bereits in der 2. Instanz befindet) eine Eigenbedarfskündigung vom Vermieter ins Haus (der die Wohnung angeblich für seine Tochter benötigte), so kann diese als „vorgeschoben“ und damit als unwirksam gelten. In einem solchen Fall ist ein „echtes Interesse an einer Eigennutzung“ nicht anzunehmen. Sind außerdem zum selben Zeitraum drei weitere etwa gleichgroße Wohnungen im Haus frei, so muss die Kündigung nicht akzeptiert werden. Die vom Vermieter eingereichte Räumungsklage wurde abgewiesen. Es sei anzunehmen, dass der Vermieter auf unlautere Weise versucht hat, den Mieter loszuwerden. (AmG Görlitz, 9 C 255/22)

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