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Rechtstipp: Mieterhöhung - Der Zeitpunkt der ursprünglichen Ankündigung ist entscheidend

02.11.2021

Wird in einem Rechtsstreit um eine Mieterhöhung später die ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt, so ist der Zeitpunkt der ursprünglichen Ankündigung der Erhöhung maßgeblich. Von der Zustellung des „Erhöhungsverlangens“ an wird unter anderem die gesetzliche (4-jährige) Frist berechnet, vor dessen Ablauf der Vermieter weder die Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung noch sonst eine Äußerung des Mieters zum Erhöhungsverlangen einfordern kann. (BGH, VIII ZR 22/20)

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