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Rechtstipp: Medienrecht/Behörden - Unterlagen über einen Flugzeugabschuss bleiben geheim

19.04.2024

Ein Medienunternehmen (hier ging es um RTL in den Niederlanden) hat nicht das Recht, von der (niederländischen) Regierung Zugang zu verschiedenen Unterlagen, darunter auch den Meldungen des Europäischen Koordinierungszentrums für Berichtssysteme für Unfälle und Störungen, die zum Abschuss des Flugzeuges der Malaysia Airline (MH17) archiviert sind, zu erhalten. Die Regierung lehnte das mit Blick auf die Vertraulichkeit ab. Der Sender argumentierte, ihn treffe als Presseorgan eine besondere Rolle als »Wachhund« - vergeblich. Die Vertraulichkeit der Informationen über Flugstörungen und -unfälle sei ein zentraler Bestandteil des Überwachungs- und Kontrollsystems, das der Unionsgesetzgeber zu dem Zweck eingerichtet habe, die Flugsicherheit zu verbessern. Es beruhe darauf, diese Informationen zu sammeln und unter den Behörden auszutauschen und zu analysieren. Solche Informationen dürften nicht zu anderen Zwecken verwendet werden. Zwar liege darin ein Eingriff in das Recht auf freie Meinungsäußerung beziehungsweise in die Informationsfreiheit. Dieser sei aber gerechtfertigt und stehe in einem angemessenen Verhältnis zur verfolgten Zielsetzung. Die Öffentlichkeit und die Medien können sich aus anderen Quellen informieren. (EuGH, C-451/22)

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