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Rechtstipp: Krankenversicherung - Im Alltag genügt meist ein normales Hörgerät

11.04.2022

Können gesetzlich Krankenversicherte die Vorteile, die sich - angeblich - durch ein höherwertiges Hörgerät im Vergleich zu den von den Krankenkassen finanzierten Geräte nicht "objektivierbar belegen", so haben sie keinen Anspruch darauf, dass die Kasse ihnen das teurere Gerät bezahlt. Nur, wenn nachweislich besondere Höranforderungen im Beruf (zum Beispiel bei "Lärmarbeitsplätzen") bestehen, können kostenintensivere Geräte bezahlt werden. Für einen "normalen Alltagsgebrauch" gilt das meistens nicht. (SG Dresden, S 25 KR 1100/17)

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