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Rechtstipp: Krankenversicherung - Für Verzögerungen bei der AU-Meldung können Versicherte nichts

04.06.2024

Auch wenn eine Krankschreibung verspätet bei einer Krankenkasse eingeht, hat ein gesetzlich krankenversicherter Mann Anspruch auf Zahlung von Krankengeld für den entsprechenden Zeitraum. Weil (inzwischen) die Ärzte für die Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen an die Krankenkasse zuständig, sind führt eine verspätete Übermittlung nicht (mehr) zum Verlust von Krankengeld. In dem konkreten Fall ging es um einen Mann, der fast vier Monate arbeitsunfähig war, und der vom Arbeitgeber sechs Wochen lang den Lohn fortgezahlt bekommen hat. Danach blieben die Krankengeldzahlungen aus, weil die Krankenkasse keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen erhalten habe. Die Verzögerungen seien nicht dem Versicherten zuzurechnen. (BSG, B 3 KR 23/22 R)

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