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Rechtstipp: Hausratversicherung - Auch eine erpresste Abhebung vom Sparbuch ist nicht versichert

03.06.2022

Wird eine Frau in ihrer Wohnung überfallen und droht der Täter, der Tochter der Frau "etwas anzutun", wenn sie ihm nicht das Bargeld von einem Sparbuch abhebt, das er in der Wohnung findet, so kann die Frau diesen Schaden nicht von ihrer Hausratversicherung ersetzt verlangen. Zwar sind in einer Hausratversicherungs-Police grundsätzlich bis zu gewissen Grenzen auch Bargeld und Sparbücher versichert. Nicht jedoch Geld, das erst in die Wohnung gebracht werden muss. Auch, wenn das Verhalten der Frau "erpresst" worden ist. (OLG Köln, 9 U 172/20)

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