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Rechtstipp: Handy am Steuer - Das Handyverbot muss ernstgenommen werden

10.06.2022

Stirbt eine Mutter, die mit ihrer 3-jährigen Tochter im Kindersitz sowie mit ihrer 6-jährigen Tochter auf dem eigenen Rad auf einer Landstraße unterwegs ist, weil ein Autofahrer mit abgelenkt durch das Lesen und Schreiben einer Nachricht auf dem Handy von der Spur abgekommen ist und alle drei erfasst hat, so kann die Gefängnisstrafe, die er dafür erhält (hier 1 Jahr und 9 Monate wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung), nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Das Fehlverhalten des Mannes wiege so schwer, dass die volle Härte des Gesetzes zur Verteidigung der Rechtsordnung geboten sei, so das Oberlandesgericht Hamm. Auch die Tatsachen, dass der Mann weder strafrechtlich noch verkehrsrechtlich belastet war, er früh ein umfassendes Geständnis ablegte und einen Kredit aufgenommen hatte, um ein Schmerzensgeld (hier: 10.000 €) zu zahlen, könne zu keinem anderen Ergebnis führen. Das Gericht machte deutlich, dass die Beachtung des "Handyverbots" von den Verkehrsteilnehmern ernstgenommen werden müssen. (OLG Hamm, 4 RVs 13/22)

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