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Rechtstipp: Familienrecht - Beharrlichen Schulverweigerern kann Sorgerecht teilweise entzogen werden

27.01.2023

Ist ein Siebenjähriger im September 2021 eingeschult worden und haben ihn die Eltern zunächst nicht in die Schule gehen lassen, da sie gegen die seinerzeit vorgeschriebene Test- und Maskenpflicht gewesen seien, so kann ihnen für den Bereich "Schule" das Sorgerecht entzogen werden, wenn sie auch zu Beginn des Schuljahr 2022/2023 den Jungen nicht in die Schule schicken. Die Begründungen, er habe sich im Homeschooling "toll" entfalten können, sein Bildungsstand könne jederzeit kontrolliert werden und es sei sein eigener Wunsch, nicht zur Schule zu gehen, können nicht durchdringen. Die Eltern können sich nicht über die Bedeutung der Schulpflicht hinwegsetzen. Durch das elterliche Verhalten werde nicht nur die Entwicklung des Kindes zu einer selbstverantwortlichen Persönlichkeit, sondern auch die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft gefährdet. Ein Siebenjähriger kann außerdem eine so weitreichende und weichenstellende Entscheidung nicht selbst treffen. (OLG Karlsruhe, 5 UHF 3/22)

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