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Rechtstipp: Erbrecht - Auch Daten aus der iCloud dürfen eingesehen werden

29.11.2022

Erben eines Mannes ist Zugang zum vollständigen Benutzerkonto seiner iCloud bei Apple und allen Inhalten dort zu gewähren. Digitale Hinterlassenschaften gehören zum Erbe. Sie dürfen nicht anders bewertet werden als beispielsweise normale Briefe. Erben haben gegenüber dem Anbieter (hier ging es um Apple Europa) Anspruch auf Zugangsgewährung. Dem stünde das „postmortale Persönlichkeitsrecht“ nicht entgegen. (Hier kam ein Familienvater im Ausland ums Leben und die Familie hoffte, in den Daten der iCloud Informationen darüber zu erhalten, wie es zum Tod des Mannes gekommen ist.) (LG Münster, 14 O 565/18)

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