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Rechtstipp: Ein Biozidprodukt darf nicht "hautfreundlich" bezeichnet werden

11.07.2024

Einer Drogeriekette ist es untersagt, ein Desinfektionsmittel mit dem Begriff »hautfreundlich« zu bewerben. Das sei irreführend, wenn das Produkt unter die Kategorie der Biozidprodukte fällt. Wer Werbung für solche Produkte macht, der muss einen zur Vorsicht mahnenden Hinweis anbringen. Die Werbung darf hinsichtlich der Risiken für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder für die Umwelt nicht irreführend sein - und darf bestimmte Begriffe auf keinen Fall enthalten wie zum Beispiel »unschädlich« oder »tierfreundlich«. Und weil auch »ähnliche Hinweise« verboten sind, sei »hautfreundlich« zu untersagen. (EuGH, C-296/23)

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