Vorheriger Artikel
Steuertipp: Verluste aus Aktien dürfen auch mit anderen Gewinnen verrechnet werden
Vorheriger Artikel
Steuertipp: Bei zusammenlebenden, nicht verheirateten Eltern gibt es keine "Freibetragsübertragung"
Rechtstipp: Eigentumswohnung - An Pfingsten kann die Eigentümerversammlung ruhig stattfinden
Zwar scheiden bestimmte hohe Feiertage oder ungewöhnliche Uhrzeiten aus, um zu einer Eigentümerversammlung einzuladen. Die Ansetzung einer solchen Versammlung für den Abend eines Pfingstmontags ist jedoch nicht per se verboten. Zwar müsse an Feiertagen zum Beispiel auf Kirchgänger und den Gottesdienstzeiten Rücksicht genommen werden. Am Abend des Pfingstmontags jedoch könne davon ausgegangen werden, dass kirchliche Aktivitäten abgeschlossen sind. (LG Frankfurt am Main, 2-13 S 129/18)