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Rechtstipp: Betriebsrat - "Vor 24 Uhr" ist üblicherweise noch rechtzeitig

25.11.2021

Steht eine Betriebsratswahl an, so müssen die Wahlvorschläge innerhalb einer bestimmten Frist (im Regelfall beträgt diese 2 Wochen nach Ausschreibung) beim Wahlvorstand eingereicht werden. Ist im Wahlausschreiben keine Uhrzeit genannt, so können die wahlberechtigten Arbeitnehmer davon ausgehen, dass der Wahlvorstand "Vorkehrungen dafür trifft, bis 24 Uhr von eingereichten Vorschlagslisten Kenntnis nehmen zu können." Ein vor 24 Uhr in den Briefkasten des Wahlvorstands eingeworfener Wahlvorschlag müsse dann also als "rechtzeitig eingereicht" gelten. (BAG, 7 ABR 10/20)

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