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Rechtstipp: Betriebskosten - Der Mieter darf die Original-Belege einsehen

08.07.2022

Rechnet ein Vermieter für mehrere Jahre die Betriebskosten mit den Mietern ab, so dürfen die verlangen, die Originalbelege dazu einzusehen. Es reiche nicht aus, wenn der Vermieter den Mietern lediglich Kopien der Belege zukommen lässt. Das bedeute im Umkehrschluss aber auch, so der Bundesgerichtshof (BGH), dass Mieter keinen grundsätzlichen Anspruch darauf haben, Kopien von den Belegen zugeschickt zu bekommen. (Der BGH machte deutlich, dass jeder Fall einzeln zu bewerten sei.) (BGH, VIII ZR 66/20)

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