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Rechtstipp: Beamtenrecht - Beihilfe gibt es nur für Haarentfernungen bei einem Arzt

27.07.2023

Eine Beamtin, die als Mann geboren wurde und sich einer Geschlechtsangleichung unterzogen hat, kann vom Dienstherrn keine Beihilfe dafür verlangen, dass sie - aufgrund einer Verordnung ihres Arztes - regelmäßig zur Barthaarentfernung zu einer Kosmetikerin geht, die die Behandlung per Nadelepilation durchführt (die jeweils 72 € kostet, bei insgesamt angesetzten 120 Behandlungen also mehr als 8.500 €). Beihilfe gibt es nur für Behandlungen durch Ärzte, Heilpraktiker oder andere "zugelassene Leistungserbringer für Heilmittel", worunter die Kosmetikerin jedoch nicht falle. Der Arztvorbehalt sei gerechtfertigt, weil den Patienten eine möglichst sachkundige Therapie zukommen solle, insbesondere, wenn es zu Komplikationen komme. (VwG Berlin, 36 K 75/20)

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