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Rechtstipp: Arbeitsrecht - Die Personalvertretung muss nicht immer die "billigere" Schulung wählen

19.03.2024

Hat die Personalvertretung einer Fluggesellschaft einen Anspruch auf Schulungen, die der Arbeitgeber zu bezahlen hat, so muss nicht immer die preisgünstigere Schulungsform gewählt werden. Der Personalrat hat einen gewissen Spielraum. In dem konkreten Fall hatten zwei Mitglieder der Arbeitnehmervertreter an einer mehrtägigen Schulung außerhalb teilgenommen. Der Arbeitgeber bezahlte zwar die Kursgebühr, nicht jedoch die Übernachtungs- und Verpflegungskosten, weil es vom selben Anbieter eine themengleiche Online-Version des Seminars gab (ein so genanntes Webinar). Ein Webinar dürfe nicht allein deswegen einem Präsenzseminar vorgezogen werden, weil dafür keine Kosten für Übernachtung und Verpflegung anfallen. (BAG, 7 ABR 8/23)

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