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Rechtstipp: Arbeitsrecht - Die Arbeitszeit muss erfasst werden
Arbeitgeber sind aus Arbeitsschutzgründen dazu verpflichtet, ein System einzuführen, das die von Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst. Bisher mussten lediglich Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden, nicht jedoch die gesamte Arbeitszeit. Zur Begründung verwies das Bundearbeitsgericht auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, der (bereits im Jahr 2019) entschieden hatte, dass EU-Mitgliedstaaten Arbeitgeber verpflichten müssen, ein System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen, in dem die tägliche Arbeitszeit gemessen wird. (BAG, 1 ABR 22/21)