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Rechtstipp: Allein ein Schlüsselverlust darf den Mieter (noch) nichts kosten

20.06.2024

Hat ein Mieter einen Schlüssel verloren, so ist das allein noch kein Grund für den Vermieter, Schadenersatz zu verlangen. Den könne er nur dann durchsetzen (hier ging es um mehr als 3.500 €), wenn die Schließanlage auch ausgetauscht wurde. Der Verlust eines Schlüssels allein begründe keinen Anspruch auf Schadenersatz, »so lange nicht nachgewiesen wird, dass zur Wahrung der Sicherheit ein Austausch der Schließanlage notwendig und erfolgt ist.« (AmG Stuttgart, 31 C 1969/23)

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