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Rechtstipp: Alkohol am Steuer - Auch mit «lediglich» 1,3 Promille kann eine MPU gefordert werden

16.11.2021

Wird ein Autofahrer mit einem Blutalkoholwert von 1,3 Promille an Steuer erwischt, so ist ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen - und erst nach Vorlage eines Medizinisch-Psychologischen Gutachtens (MPU) wieder zu erteilen (falls er beantragt, die Fahrerlaubnis vor Ablauf der festgelegten Sperrfrist von 9 Monaten zurückzuerhalten.) Es sei - obwohl er unterhalb der eigentlich für eine MPU maßgeblichen Promille-Grenze von 1,6 Promille lag - zu klären, ob „zu erwarten sei, dass er ein Kraftfahrzeug unter einem die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholeinfluss führen werde“. Denn nach aktuellem wissenschaftlichen Erkenntnisstand sei von einer außergewöhnlichen Alkoholgewöhnung auszugehen, wenn bei einer Trunkenheitsfahrt eine Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille oder mehr gemessen wird. (BVwG, 3 C 3/20)

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