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Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz: Höhere Luftverkehrssteuer und langfristige Abschaffung der Begünstigung von Agrardiesel
Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben den Entwurf eines Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 (BT-Drs. 20/9999) vorgelegt. Damit reagieren sie nach eigenem Bekunden auf die haushaltspolitischen Folgen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 zum Nachtragshaushalt 2021.
Die Vorlage sieht diverse Gesetzesänderungen vor, um 2024 und den Folgejahren Einsparungen zu erzielen und Einnahmen zu erhöhen. Am 11.01.2024 ist eine öffentliche Anhörung zu dem Entwurf vorgesehen.
Mehreinnahmen sollen durch die Erhöhung der Luftverkehrssteuer erzielt werden. Dazu sollen laut Entwurf zum einen die Steuersätze erhöht werden. Zum anderen soll der im Luftverkehrssteuergesetz vorgesehene Mechanismus zur Absenkung der Steuersätze geändert werden und erst ab 2025 greifen. Die Koalition geht davon aus, dass die Steuererhöhung an die Verbraucher weitergegeben wird.
Einnahme- und ausgabeseitig sollen jeweils Änderungen im Zweiten (SGB II), Dritten (SGB III) und Sechsten Buch (SGB VI) des Sozialgesetzbuches wirken. Laut Entwurf soll unter anderem der so genannte Bürgergeldbonus im SGB II gestrichen werden. Diesen sollten Bürgergeldempfänger in Weiterbildung erhalten. Das Einsparpotenzial wird im Entwurf mit 100 Millionen Euro beziffert. Minderausgaben in Höhe von jährlich 170 Millionen Euro, davon 20 Millionen Euro bei den Kommunen, will die Koalition durch strengere Regeln im Umgang mit bestimmten Bürgergeldempfängern erzielen. Bei "nachhaltiger Verweigerung der Aufnahme zumutbarer Arbeit" sollen ihnen künftig Leistungen entzogen werden.
Durch Änderungen im SGB III soll die Bundesagentur für Arbeit in den Jahren 2024 bis 2027 zu Zahlungen an den Bund verpflichtet werden. Damit soll laut Entwurf ein teilweiser "Ausgleich der Finanzierungsbeteiligung des Bundes in den vergangenen Jahren" geleistet werden. Für 2024 und 2025 sind jeweils Zahlungen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro, für die Folgejahre von jeweils 1,1 Milliarden Euro vorgesehen. Geändert werden soll zudem eine Regelung zur Anpassung von Beitragssätzen.
Mit Minderausgaben in Höhe von 600 Millionen Euro jährlich kalkuliert die Koalition durch eine Minderung des Erhöhungsbetrages des zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Änderung ist im SGB VI vorgesehen.
Ab 2025 soll eine Änderung im Energiesteuergesetz greifen, die sich auf die Begünstigung von Dieselkraftstoff für Betriebe der Land- und Fortwirtschaft bezieht. Diese Subvention soll laut Entwurf degressiv zurückgeführt werden. 2025 sollen so zunächst Steuermehreinnahmen von rund 142 Millionen Euro erzielt werden. Bis 2028 soll der Betrag auf jährlich 453 Millionen aufwachsen.
Bereits Mitte Dezember 2023 hatte der Bundestag im Zuge der Beratungen zum Nachtragshaushalt 2023 ein erstes Haushaltsfinanzierungsgesetz beschlossen. Auch dieses enthält gesetzliche Anpassungen, etwa beim Elterngeld, die in 2024 greifen sollen.
Nach aktueller Planung soll die so genannte Bereinigungssitzung zum Haushalt 2024 im Haushaltsausschuss am 18.01.2024 stattfinden. Die finale Beratung des verspäteten Etats für das laufende Jahr im Bundestag ist in der Woche vom 29.01. bis 02.02.2024 geplant.
Deutscher Bundestag, PM vom 09.01.2024