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Zwei Doppelbesteuerungsabkommen: Finanzausschuss gibt grünes Licht

08.07.2022

Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 06.07.2022 zwei Doppelbesteuerungsabkommen zugestimmt.

So billigte er den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 29.10.2021 zur Änderung des Abkommens vom 07.10.2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Mauritius zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (BT-Drs. 20/1960). Damit sollen entsprechend den BEPS-Mindeststandards nicht nur Doppelbesteuerungen, sondern auch Nichtbesteuerungen oder reduzierte Besteuerungen vermieden werden. Das Verfahren zur Streitbeilegung werde um die Möglichkeit eines Schiedsverfahrens ergänzt, heißt es in dem Gesetzentwurf. Die Fraktion Die Linke enthielt sich, alle anderen Fraktionen stimmten zu.

Außerdem billigte der Ausschuss den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 08.10.2021 zur Änderung des Abkommens vom 09.07.2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Mexikanischen Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BT-Drs. 20/2243). Darin geht es insbesondere darum, Empfehlungen des gemeinsamen Projekts von OECD und G20 gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung in das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen zu implementieren. Unter anderem wird zum Ausdruck gebracht, dass Sinn und Zweck des Doppelbesteuerungsabkommens neben der Vermeidung von Doppelbesteuerung auch die Verhinderung von Steuerverkürzung oder Steuerumgehung ist. Die Fraktion Die Linke enthielt sich, alle anderen Fraktionen stimmten zu.

Deutscher Bundestag, PM vom 06.07.2022

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