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Wärmewende: Steuerliche Maßnahmen zur Beschleunigung vorgeschlagen

18.10.2022

Die CDU/CSU-Fraktion will die "Wärmewende" mit steuerlichen Maßnahmen beschleunigen. In einem Antrag (BT-Drs. 20/3692), der am 14.10.2022 vom Bundestag an den Finanzausschuss überwiesen wurde, werden steuerliche Begünstigungen durch Sonderabschreibungen und verbesserte Abzugsmöglichkeiten für Vermieter von neu zu bauenden Gebäuden und für Vermieter von bestehenden Gebäuden verlangt.

Auch für Eigentümer von neu zu bauendem oder bereits errichtetem Wohneigentum soll es Verbesserungen geben. Für Wohnungseigentümergemeinschaften sollen Vorschriften geändert werden, um den Einbau von Photovoltaik-Anlagen zu fördern. Auch sollen Steuerpflichtige beim Ausbau der Solarenergie entlastet werden.

In der Begründung des Antrages heißt es, Bürger und Unternehmen wollten ihre Gebäude energetisch modernisieren. Es sei im allgemeinen Interesse, sie hierbei zu unterstützen. Im Gebäudebereich stecke ein großes Energiesparpotential, das allerdings bisher nicht genutzt werde.

Deutscher Bundestag, PM vom 17.10.2022

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