Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Unzulässige Preisabsprachen: Bundeskarte...

Unzulässige Preisabsprachen: Bundeskartellamt verhängt Bußgeld gegen Audioprodukte-Hersteller Bose

07.12.2021

Das Bundeskartellamt (BKartA) hat gegen die Bose GmbH eine Geldbuße in Höhe von insgesamt knapp sieben Millionen Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt.

Bose produziert und vertreibt hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf dem Vertrieb von Audioprodukten, insbesondere Lautsprechern und Kopfhörern. Eingeleitet wurde das Verfahren im Zusammenhang mit einem Amtshilfeersuchen der österreichischen Wettbewerbsbehörde und einer Durchsuchungsaktion im März 2018.

"Wir werfen der Bose GmbH vor, über Jahre hinweg die freie Preisbildung bei dem Vertrieb ihrer Audioprodukte durch beteiligte Vertragshändler eingeschränkt zu haben", sagte BKartA-Präsident Andreas Mundt. Das Unternehmen habe darauf hingewirkt, dass etwa Kopfhörer oder Lautsprecher nicht erheblich unterhalb der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) angeboten werden. Das gehe zulasten des Preiswettbewerbs und grundsätzlich zulasten der Verbraucher.

Mitarbeiter von Bose haben laut BKartA neben den üblichen Verhandlungen über Einkaufspreise mit den betroffenen Vertragshändlern auch Abstimmungsmaßnahmen über Verkaufspreise getroffen. Diese Abstimmungen hätten sich grundsätzlich auf eine Anhebung der Verkaufspreise bezogen; teilweise seien diese auch konkret vereinbart worden. Hierdurch habe verhindert werden sollen, dass die Verkaufspreise der Vertragshändler – aus Sicht von Bose – zu sehr von den unverbindlichen Preisempfehlungen abwichen. Dies hätten Bose-Mitarbeitern kontrolliert. Bei Abweichungen sei es wiederholt zu Interventionen von Bose gekommen und die angesprochenen Händler hätten das beanstandete Verhalten teilweise abgestellt. Die betroffenen Händler hätten dies dadurch unterstützt, dass sie sich bei Bose über (zu) niedrige Verkaufspreise anderer Vertragshändler beschwert hätten.

Bei der Bußgeldfestsetzung wurde laut Kartellamt berücksichtigt, dass Bose mit dem Bundeskartellamt umfassend kooperiert hat und das Verfahren im Wege der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (so genanntes Settlement) abgeschlossen werden konnte.

Der Bußgeldbescheid sei rechtskräftig. Gegen die beteiligten Händler und gegen die für Bose handelnden Personen seien keine Bußgeldbescheide ergangen.

Bundeskartellamt, PM vom 02.12.2021

Mit Freunden teilen