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Umsatzsteuer: Entgelt von dritter Seite bei Zahlung eines Gerätebonus durch Mobilfunkunternehmen

24.01.2024

Das Bundesfinanzministerium (BMF) behandelt in einem aktuellen Schreiben die umsatzsteuerliche Behandlung bei der Vermittlung von Mobilfunkverträgen. Es weist in diesem Zusammenhang auf eine Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) vom 01.10.2010 (BStBl I S. 846) hin.

Dieser werde in Abschnitt 10.2 Abs. 5 nach Satz 8 um einen Satz 9 ergänzt. Danach gelte: Wird zwischen dem Mobilfunkunternehmen und dem Vermittler ein Vertrag geschlossen, nach dem das Mobilfunkunternehmen dem Vermittler eine (Abschluss-)Provision unabhängig von der Abgabe eines Mobilfunkgeräts (vertragliche Entkopplung) an den Endkunden zahlt, stelle die Provision insgesamt Entgelt für die Vermittlungsleistung dar.

Laut BMF sind die Grundsätze seines Schreibens in allen offenen Fällen anzuwenden.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 23.01.2024, III C 2 - S 7200/19/10003 :019

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