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Steuerliche Besserstellung von Mitarbeiterbeteiligungen: Auch für vinkulierte Anteile?

11.10.2023

Der Bundesrat hat seine Stellungnahme zum von der Bundesregierung initiierten Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) abgegeben (BT-Drs. 20/8675). Er schlägt darin zahlreiche Änderungen vor. Unter anderem soll nach dem Willen der Länderkammer die steuerliche Besserstellung von Mitarbeiterbeteiligungen am Unternehmen auch für so genannte vinkulierte Anteile gelten.

Die Länderkammer schreibt: "Bei Startups werden nahezu ausschließlich vinkulierte Anteile als Mitarbeiterbeteiligung gewährt. Bei diesen ist nach dem Gesetzentwurf nicht davon auszugehen, dass ein Zufluss von Arbeitslohn vorliegt, weil es dem Arbeitnehmer noch unmöglich ist, über die Vermögensbeteiligung zu verfügen. In der Konsequenz würde der Zweck des § 19a Einkommensteuergesetz (EStG), nämlich Startups durch eine Verbesserung der Mitarbeitergewinnung und -bindung mittels attraktiver Kapitalbeteiligung zu fördern, verfehlt. Die vorgeschlagene Ergänzung führt dazu, dass § 19a EStG auch für vinkulierte Anteile anwendbar ist."

In ihrer Gegenäußerung signalisiert die Bundesregierung dazu Gesprächsbereitschaft. Sie schreibt: "Die Bundesregierung wird die Anregung des Bundesrates prüfen, wobei hierbei insbesondere die faktische Bedeutung der Problematik für die Branche berücksichtigt werden wird."

Der Bundestag hat für den 11.10.2023 eine öffentliche Anhörung zum ZuFinG angesetzt.

Deutscher Bundestag, PM vom 10.10.2023

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