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Steuerhinterziehung: Mehr als 100 Staaten tauschen sich aus

23.07.2024

Mit dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz soll Steuerhinterziehung weltweit bekämpft werden. Jüngst hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die finale Staatenaustauschliste für 2024 veröffentlicht – sie umfasst 111 Länder. Dies meldet der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).

Im Oktober 2014 hätten 51 Staaten eine Vereinbarung unterzeichnet, um künftig Steuerdaten von Bürgern untereinander austauschen und damit Steuerhinterziehung weltweit besser bekämpfen zu können. Inzwischen sei ein Gesetz daraus geworden, erläutert die VLH. Auf der Liste der teilnehmenden Länder stünden sämtliche Mitgliedsstaaten der EU sowie zahlreiche Nicht-EU-Länder, die ebenfalls die Voraussetzungen für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuerangelegenheiten erfüllten.

Die so genannte Staatenaustauschliste umfasse 2024 111 Länder. Erstmals dabei sind laut VLH Georgien, Kenia und Thailand. Abrufbar sei die Liste auf den Webseiten des BMF und des Bundeszentralamts für Steuern. Der automatische Datenaustausch für den Meldezeitraum 2023 erfolge am 30.09.2024. Von den Finanzinstituten gemeldet werden müssten die entsprechenden Daten wie beispielswiese Kontonummer, Kontosaldo sowie Name, Adresse, Steuer-ID, steuerlicher Wohnsitz und Geburtsdatum bis zum 31. Juli.

Die deutschen Finanzinstitute übermittelten ihre Daten an das Bundeszentralamt für Steuern. Anschließend folge der elektronische Austausch mit den anderen Staaten. Dadurch erhielten die jeweiligen Behörden aller gelisteten Staaten Informationen über mögliche Konten oder Transaktionen ihrer Bürger im Ausland. Denn unbeschränkt Steuerpflichtige müssten auch ausländische Einkünfte in ihrer Steuererklärung angeben.

Durch den Informationsaustausch steigt nach den Ausführungen der VLH die Wahrscheinlichkeit, dass nicht angegebene Finanzkonten und damit verbundene verschwiegene Einkünfte entdeckt werden. Das könne für die Betroffenen äußerst unangenehme Folgen haben. Diese reichten von Steuernachzahlungen mit möglichen Zinsen bis zur strafrechtlichen Verfolgung wegen Steuerhinterziehung. Das wiederum könne teils empfindliche Geldstrafen und in schwerwiegenden Fällen sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen.

Das BMF erstelle jährlich eine Statistik über die Ergebnisse von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten. Die jüngsten Zahlen stammten vom Oktober 2023 und bezögen sich auf das Jahr 2022 in Deutschland: 45.500 Strafverfahren wegen Steuerstraftaten und rund 4.200 abgeschlossene Bußgeldverfahren mit Strafen von etwa elf Millionen Euro. Im selben Zeitraum habe die Steuerfahndung bundesweit rund 30.000 Fälle abgeschlossen mit zunächst entgangenen Steuereinnahmen (Fachjargon: Mehrsteuern) von 2,4 Milliarden Euro. Insgesamt seien für verschiedene Vergehen Freiheitsstrafen von 1.180 Jahren verhängt worden.

Steuerpflichtige mit beispielsweise bisher nicht angegebenen und unentdeckten ausländischen Einkünften könnten mit einer rechtzeitigen Selbstanzeige ein Strafverfahren unter bestimmten Voraussetzungen verhindern, hebt die VLH hervor. Einkommensteuer-Nachzahlungen und gegebenenfalls Zinsen würden aber dennoch fällig. Da eine Selbstanzeige bestimmte Anforderungen erfüllen muss, um wirksam zu werden, sei eine rechtliche Beratung empfehlenswert.

Lohnsteuerhilfeverein / Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., PM vom 22.07.2024

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