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Steuererklärungen: Steuerberater fordern Fristverlängerung
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützt vor dem Hintergrund des mit der Corona-Krise zusammenhängenden Arbeitsstaus bei Steuerberatern Vorschläge, die Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen zu verlängern.
Wegen der Corona-Krise seien Steuerberater aktuell gefragt, wenn es um Steuerstundungen, Verlustverrechnungen, die befristete Mehrwertsteuerreduzierung oder um die Beantragung der Corona-Überbrückungshilfe geht. Letztere könnten Unternehmer ohne den Berater gar nicht in Anspruch nehmen, so der BdSt. Routinearbeiten wie die Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2019 lägen bei vielen Beratern derzeit auf Eis.
Zwar gelte für Einkommensteuerklärungen, die von einem Berater eingereicht werden, eine längere Abgabefrist. Allerdings wollten viele Finanzämter die Steuererklärungen kontinuierlich sehen. Das sei vor allem in Nordrhein-Westfalen der Fall, wo ein so genanntes Kontingentierungsverfahren die Abgabe der Erklärungen regele.
Viele Berater fordern laut BdSt nun, die Erklärungsfristen für 2019 deutlich zu verlängern. Dem pflichtet der Steuerzahlerbund bei. Steuererklärungen für 2019 sollten von den Beratern noch bis Ende Mai 2021 eingereicht werden können – und zwar ohne Verspätungszuschlag. Damit wäre Beratern, Mandanten und letztlich auch der Finanzverwaltung geholfen. Diese müsste andernfalls zahlreiche Fristverlängerungsanträge einzeln prüfen.
Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 28.07.2020