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"Schwarze Liste der Steueroasen": Vier neue Länder aufgenommen

09.03.2023

Mit Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 14.02.2023 sind vier weitere Länder der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke hinzugefügt worden – darunter auch Russland. Dies meldet die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG).

Die "schwarze Liste der Steueroasen" ist eine Liste von Ländern und Gebieten, die von der EU als nicht kooperativ in Steuerfragen eingestuft wurden, im Hinblick auf Steuertransparenz, Steuergerechtigkeit und die Umsetzung internationaler Standards zur Verhinderung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung.

Mit der Liste sollen betroffene Drittstaaten zu mehr Steuertransparenz und Datenaustausch bewegt werden. Andernfalls drohen ihnen laut DSTG wirtschaftliche und politische Konsequenzen – so nun auch den Britischen Jungferninseln, Costa Rica, den Marshallinseln und Russland.

Der DSTG-Bundesvorsitzende, Florian Köbler, begrüßt die Erweiterung der eher kurz gehaltenen Liste. Diese Entscheidung sei ein guter Schritt in die richtige Richtung, da die Liste in der Vergangenheit überwiegend auf "exotische Staaten" abgestellt habe und nun auch wirtschaftlich bedeutende Länder wie Russland erfasse.

Dennoch gehe Köbler die Liste nicht weit genug – denn würde man die Steueroasendefinition des Steueroasenabwehrgesetzes der Liste zugrunde legen, müssten über 40 Länder, auch innerhalb der EU, auf diese gesetzt werden.

Köbler unterstütze daher die aktuellen Überlegungen auf EU-Ebene, die Kriterien zur Einstufung von Ländern und Gebieten in Steuerfragen zu erweitern. Die Anwendung der globalen Mindeststeuer und die Offenlegung von Informationen über die tatsächlichen Eigentümer eines Unternehmens könnten künftig weitere Kriterien darstellen. Geldwäsche, Steuervermeidung und -hinterziehung könnten so effektiver bekämpft werden.

Deutsche Steuer-Gewerkschaft, PM vom 07.03.2023

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