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Schulranzen-Kartell: Geldbuße gegen "ergobag"- und "Satch"-Herstellerin verhängt

18.08.2021

Das Bundeskartellamt (BKartA) hat gegen die Kölner Fond Of GmbH eine Geldbuße von insgesamt rund zwei Millionen Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Fond Of ist insbesondere im Bereich der Entwicklung und Herstellung von Schulrucksäcken und Schultaschen der Marken "ergobag" und "Satch" tätig. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, mit ihm kooperierende Händler beim Vertrieb von Schulranzen und -rucksäcken in ihrer Preissetzung eingeschränkt zu haben.

Eingeleitet wurde das Verfahren laut BKartA im Zusammenhang mit einem Amtshilfeersuchen der österreichischen Wettbewerbsbehörde, die ebenfalls gegen das Unternehmen ermittelt hat, und einer Durchsuchungsaktion im Januar 2019.

Das Unternehmen Fond Of und die beteiligten Händler seien sich darin einig gewesen, so das Bundeskartellamt, dass Fond-Of-Produkte grundsätzlich zu dem Preis verkauft werden sollten, der von Fond Of als unverbindliche Preisempfehlung vorgegeben wurde. Darüber hinaus sei der Online-Handel jedenfalls bis 2016 nur einigen wenigen Händlern vorbehalten gewesen. Die Einhaltung der Preise und der Vorgaben für den Online-Vertrieb sei von der Fond Of GmbH und den beteiligten Händlern seit der Frühphase ihrer jeweiligen Geschäftsbeziehungen (beginnend mit März 2010) bis August 2018 regelmäßig kontrolliert und angemahnt worden, zum Teil noch bis zum Zeitpunkt der Durchsuchung im Januar 2019. Bei Abweichungen habe Fond Of interveniert und die angesprochenen Händler hätten das beanstandete Verhalten teilweise abgestellt.

Bei der Bußgeldfestsetzung wurde laut BKartA berücksichtigt, dass das Unternehmen mit dem Bundeskartellamt umfassend kooperiert hat und das Verfahren im Wege der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung abgeschlossen werden konnte. Der Bußgeldbescheid sei rechtskräftig. Gegen die beteiligten Händler und gegen die für Fond Of handelnden Personen sei das Verfahren eingestellt worden.

Bundeskartellamt, PM vom 17.08.2021

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