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Sammelanderkonten: Nichtbeanstandungserlass des Bundesfinanzministeriums für Anwaltschaft

12.01.2023

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) meldet einen ersten Erfolg bei ihren Bemühungen um die dauerhafte Erhaltung von Sammelanderkonten. In einem Erlass habe das Bundesfinanzministerium zumindest vorübergehend die Nichtbeachtung bestimmter geldwäscherechtlicher Meldepflichten in Bezug auf Sammelanderkonten sanktionslos gestellt.

Ende Dezember habe es einen Nichtbeanstandungserlass veröffentlicht. Danach solle das Bundeszentralamt für Steuern bis Ende Juni 2023 nicht sanktionieren, wenn Banken anwaltliche Sammelanderkonten als nicht nach dem Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen meldepflichtig behandeln. Hintergrund sind laut BRAK laufende Bemühungen, Sammelanderkonten von der Meldepflicht nach dem so genannten Common Reporting Standard (CRS) auszunehmen. Dadurch solle eine Beeinträchtigung der anwaltlichen Berufsausübung abgewendet werden, die aus einem wegen der Meldepflicht erschwerten Zugang zu Sammelanderkonten resultieren könnte.

BRAK-Vizepräsidentin Ulrike Paul begrüßt diese Entwicklung, die aus ihrer Sicht dem vertrauensvollen Austausch mit dem Ministerium geschuldet ist.

Bundesrechtsanwaltskammer, PM vom 11.01.2023

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