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Rente: Bayerns Finanzminister fordert Verhinderung kalter Progression

05.01.2023

Die kalte Progression bei der Rente muss verhindert werden. Dies fordert Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) und fügt hinzu, dass hierzu der Rentenfreibeitrag jedes Jahr angepasst werden müsse. Nur mit einem Tarif auf Rädern komme eine Renten-Erhöhung auch vollständig bei den Menschen an. Nur auf diesem Weg könne verhindert werden, dass Rentner aufgrund von Rentenerhöhungen in die Einkommensteuer-Zahlungspflicht geraten. Der Rentenfreibetrag müsse auch in Zeiten hoher Inflation stets seine steuerliche Entlastungswirkung behalten, so Füracker.

Zudem drohe vielen Rentnern in den nächsten Jahren eine mögliche zweifache Besteuerung ihrer Rente. Die Lösung der Bundesregierung für diese drohende Gefahr sei jedoch nur halbherzig und reiche nicht aus, stellt Füracker fest.

Zum Hintergrund führt das Finanzministerium Bayern aus, dass der Rentenfreibetrag berücksichtigen solle, dass die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bzw. zu anderen Alterssicherungssystemen im Erwerbsleben nur zum Teil steuerlich berücksichtigt werden konnten. Er werde auf der Grundlage der Rentenleistungen im ersten vollen Jahr des Rentenbezugs individuell ermittelt und ändere sich danach nicht mehr für die gesamte Dauer des Rentenbezugs. Durch die aktuell besonders hohe Inflation schrumpfe der tatsächliche Wert des Rentenfreibetrags für die Menschen zusehends. Es komme im Ergebnis zu einer immer stärkeren Besteuerung der Rentner beziehungsweise sie wüchsen zunehmend in die Einkommensteuer-Zahlungspflicht hinein, ohne tatsächlich auch leistungsfähiger zu sein – Folge sei eine so genannte kalte Progression.

Durch das Jahressteuergesetz 2022 würden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie andere Altersvorsorgeaufwendungen zur Basisversorgung als Sonderausgaben mit Beginn des Jahres 2023 in vollem Umfang steuerlich berücksichtigt. Bislang hätten diese Beiträge nicht in komplettem Umfang als Sonderausgabe berücksichtigt werden können. Ein vollständiger Abzug wäre erst ab 2025 möglich gewesen. Allerdings werde mit dem Vorziehen des vollständigen Sonderausgabenabzugs um zwei Jahre von 2025 auf 2023 das Problem der "doppelten Besteuerung" von Renten nicht gelöst. Dies führe nämlich dazu, dass nach wie vor betroffene Rentner auf einen Teil ihrer Rentenbeiträge Steuern bezahlen mussten und nunmehr zusätzlich ihre Rente versteuern müssen. Damit komme es zu einer so genannten Doppelbesteuerung.

Nach Feststellungen des Bundesfinanzhofs (BFH) in den Urteilen vom 19.05.2021 werde es in den nächsten Jahren in einer noch größeren Anzahl von Fällen zu einer zweifachen Besteuerung von Renten kommen. Die von der Bundesregierung umgesetzte Maßnahme könne deshalb nur ein erster Schritt sein, dem schnell weitere substanzielle folgen müssten, um eine drohende zweifache Besteuerung von Renten zu vermeiden, so Füracker. Da der steuerpflichtige Anteil einer Rente mit jedem Jahr späterem Renteneintritt weiter ansteigt, könnten nur mit einer deutlichen zeitlichen Streckung dieses Anstiegs die Vorgaben des BFH umgesetzt werden.

Finanzministerium Bayern, PM vom 29.12.2022

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