Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Reformationstag in Brandenburg, Frauenta...

Reformationstag in Brandenburg, Frauentag in Berlin: Für Fristwahrung Gerichtsort maßgeblich

28.10.2022

Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass es für die Einhaltung einer gerichtlichen Frist im Zusammenhang mit gesetzlichen Feiertagen auf den Ort des Gerichtsstandes ankommt.

Im zugrunde liegenden Verfahren hatte der in Berlin wohnhafte Kläger gegen ein Urteil des Sozialgerichts Berlin Berufung vor dem LSG in Potsdam eingelegt. Die Berufung wollte er im Folgenden begründen, legte die Begründung aber sodann nicht vor, obwohl ihn das Gericht wiederholt erinnert hatte. Schließlich forderte das Gericht den Kläger auf, das Verfahren innerhalb von drei Monaten zu betreiben; anderenfalls gelte die Berufung als zurückgenommen. Das entsprechende Schreiben wurde dem Kläger am 08.12.2020 zugestellt. Drei Monate und einen Tag später, am Dienstag, den 09.03.2021, ging die Berufungsbegründung bei Gericht ein.

Der 8. März ist seit 2019 als Frauentag ein gesetzlicher Feiertag in Berlin, nicht aber in Brandenburg. Fällt das Ende einer Frist auf einen gesetzlichen Feiertag, so endet die Frist erst mit Ablauf des nächsten Werktages.

Das LSG hat entschieden, dass es für die Einhaltung einer Frist auf die Feiertagsregelungen an dem Ort ankommt, an dem sich das betreffende Gericht befindet. Für das LSG in Potsdam sei damit die Regelung im Land Brandenburg maßgeblich. Hier sei der 08.03.2021, anders als im Land Berlin, kein gesetzlicher Feiertag gewesen, sodass sich der Ablauf der Frist nicht auf den nächsten Werktag verschieben konnte. Die erst am 09.03.2021 eingegangene Berufungsbegründung sei mithin verspätet gewesen und habe die gesetzlich vorgesehene Folge, nach der die Berufung als zurückgenommen gilt, nicht mehr verhindern können.

Allerdings gilt laut LSG auch, dass sich ein Fristende, das auf den kommenden 31.10.2022 fällt und ein Brandenburger Gericht betrifft, auf den 01.11.2022 als nächsten Werktag. Anders als in Berlin sei nämlich der 31.10.2022 in Brandenburg ein gesetzlicher Feiertag (Reformationstag).

Hintergrund ist, dass das LSG in Potsdam seit Juli 2005 als gemeinsames Obergericht der Länder Berlin und Brandenburg fungiert. Es entscheidet über Berufungen und Beschwerden gegen die erstinstanzlichen Entscheidungen des Sozialgerichts Berlin sowie der Sozialgerichte des Landes Brandenburg in Cottbus, Frankfurt (Oder), Neuruppin und Potsdam.

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.10.2022, L 16 KR 156/20, nicht rechtskräftig

Mit Freunden teilen