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Quellensteuerverfahren: Steuerberaterverband nimmt zu neuen EU-Vorschriften Stellung
Die EU-Kommission schlägt eine Harmonisierung von Verfahrensvorschriften zur Erstattung überschüssiger Quellensteuer vor. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) unterstützt den Vorschlag, sieht aber für Anleger noch Verbesserungsbedarf.
Die Verfahren zur Rückerstattung überschüssiger Quellensteuer seien für grenzüberschreitend tätige Anleger ein "echtes Ärgernis", führt der DStV aus. Dabei hätten sie im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen in der Regel einen rechtlichen Anspruch auf Rückerstattung. Die Durchsetzung dieser Ansprüche werde ihnen durch unterschiedliche, bürokratische, langwierige und kostenintensive Verfahren in den Mitgliedstaaten allerdings auf unnötige und teils unzumutbare Weise erschwert.
Der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zu schnelleren und sichereren Verfahren für die Entlastung von überschüssigen Quellensteuern (COM (2023) 324) solle hierzu Abhilfe schaffen.
In seiner Stellungnahme zum Richtlinienentwurf setzt sich der DStV zugunsten der Anleger für möglichst einfache und kostengünstige Verfahren ein. Dazu schlägt er etwa Klarstellungen und mehr Datenschutz bei der neu einzuführenden digitalen Bescheinigung über die steuerliche Ansässigkeit (eTRC) vor.
Nach dem Richtlinienvorschlag hätten die Mitgliedstaaten zudem ein Wahlrecht, ob sie ein Verfahren zur Entlastung von überschüssiger Quellensteuer entweder im Wege der so genannten Steuererleichterung an der Quelle, der Schnellerstattung oder einer Kombination hieraus anwenden wollen. Hierzu schlägt der DStV ein Standardverfahren und damit eine Beschränkung des Wahlrechts der Mitgliedstaaten vor.
Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 25.09.2023