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Neue Bundesregierung: Das sind ihre Steuerpläne

11.01.2022

Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. gibt auf ihren Seiten einen Überblick über die Steuerpläne der Regierungskoalition. Der Koalitionsvertrag stehe. In dem 177-seitigen Papier der neuen Bundesregierung seien unter anderem die Steuerpläne festgehalten. Noch seien es Pläne, die nicht umgesetzt sind. Teilweise ist laut Lohnsteuerhilfe auch noch nicht klar, wie die Umsetzung aussieht. Fest stehe, dass es keine größeren Änderungen im Steuerrecht geben wird. Spürbare Steuerentlastungen für Normalverdiener blieben aus. Vielmehr seien kleinere Anpassungen bestehender Steuerregeln zu erwarten.

Geplant sei unter anderem eine Verlängerung der Homeoffice-Pauschale für Arbeitnehmer erstmal bis zum 31.12.2022. Ursprünglich wäre sie am 31.12.2021 ausgelaufen. Der Ausbildungsfreibetrag für Kindergeldberechtigte solle von 924 Euro auf 1.200 Euro erhöht werden. Der Sparerpauschbetrag solle von 801 Euro auf 1.000 beziehungsweise 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung zum 01.01.2023 angehoben werden. Angehoben werden solle auch die Steuerfreiheit des Pflegebonus auf 3.000 Euro. Auch solle eine Steuerbefreiung von Zuschlägen für Pflegekräfte eingeführt werden.

Weiter wolle die neue Regierung die Steuerklassenkombination III/V zugunsten des Faktorverfahrens der Steuerklasse IV abschaffen und so für mehr Gerechtigkeit in der Partnerschaft sorgen. Die Länder sollen die Grunderwerbsteuer flexibler gestalten können, um den Erwerb selbst genutzten Wohneigentums zu fördern. Geplant sei auch der Abbau von steuerrechtlichen Hürden für Sachspenden an gemeinnützige Organisationen.

Den Mindestlohn wolle die Koalition anheben: Von 9,60 Euro auf zwölf Euro pro Stunde. Die Verdienstgrenze für Minijobs will sie laut Lohnsteuerhilfe auf 520 Euro und für Midijobs auf 1.600. Euro ausweiten. Anstelle der bisherigen Grundsicherung (Hartz IV) solle ein Bürgergeld treten. Mitarbeiterbeteiligungen sollen durch eine Ausdehnung des Steuerfreibetrags gefördert werden.

Die EEG-Umlage beim Strom solle zum 31.12.2022 abgeschafft werden. Vorgesehen sei eine Anhebung der linearen Abschreibung von zwei auf drei Prozent für Wohnungsneubauten sowie eine Förderung von Solarenergie auf geeigneten Dachflächen durch den Abbau bürokratischer Hürden.

Anstelle von Kindergeld, Kinderfreibetrag und Kinderzuschlag solle eine Kindergrundsicherung treten. An volljährige Anspruchsberechtigte solle die Leistung direkt ausbezahlt werden. Alleinerziehende sollen durch eine Steuergutschrift entlastet werden. Haushaltsnahe Dienstleistungen sollen für Familien, Alleinerziehende und pflegende Angehörige durch ein Zulagen- und Gutscheinsystem sowie die Möglichkeit steuerfreier Arbeitgeberzuschüsse gefördert werden.

Die neue Regierung plane außerdem eine Ausrichtung der Privilegierung von Plug-In-Hybridfahrzeugen auf die rein elektrische Fahrleistung und Anwendung eines Pauschalsteuersatzes von 0,5 Prozent für reine Elektrofahrzeuge ab 2025 bei der Dienstwagenbesteuerung. Eine mögliche doppelte Besteuerung von Renten wolle sie durch einen früheren Vollabzug der Rentenversicherungsbeiträge und einen geringeren Anstieg des steuerpflichtigen Rentenanteils bereits ab 2023 vermeiden. Schließlich geplant sei, die Digitalisierung und Entbürokratisierung der Steuerverwaltung voranzubringen.

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., PM vom 04.01.2022

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